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   BGH, 29.09.1970 - 5 StR 234/70   

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https://dejure.org/1970,904
BGH, 29.09.1970 - 5 StR 234/70 (https://dejure.org/1970,904)
BGH, Entscheidung vom 29.09.1970 - 5 StR 234/70 (https://dejure.org/1970,904)
BGH, Entscheidung vom 29. September 1970 - 5 StR 234/70 (https://dejure.org/1970,904)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • DFR

    Beschlagnahme von Pornographien

  • Wolters Kluwer

    Postbeschlagnahme von eingeführten unzüchtigen Schriften im selbstständigen Einziehungsverfahren - Ermächtigung von Zollbeamten zur Weiterleitung von dem Zollamt zugestestellten Sendungen an die Staatsanwaltschaft - Abwägung zwischen staatlichen Verfolgungsinteressen und ...

  • opinioiuris.de

    Postbeschlagnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 23, 329
  • NJW 1970, 2071
  • MDR 1971, 60
  • DB 1970, 2171
  • afp 1971, 38
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.09.1956 - 1 BJs 182/55

    Öffnung von Postsendungen aus der sowjetischen Besatzungszone durch Beamte der

    Auszug aus BGH, 29.09.1970 - 5 StR 234/70
    Das gilt auch für § 6 Abs. 7 des Zollgesetzes vom 14. Juni 1961 (soweit BGHSt 9, 351 eine andere Auffassung zugrunde liegen sollte, bezog sie sich ausdrücklich auf das alte Zollgesetz, "das vor der Geltung des Grundgesetzes geschaffen worden ist" - S. 353 -).
  • LG Wuppertal, 18.04.1969 - 14 Qs 163/69
    Auszug aus BGH, 29.09.1970 - 5 StR 234/70
    Darin und in den daraus zu ziehenden Folgerungen stimmt der Senat mit den Entscheidungen des Landgerichts Wuppertal (NJW 1969, 1544, 2247) und des Landgerichts Berlin (NJW 1970, 577) überein.
  • OLG Koblenz, 12.06.2017 - 1 OLG 4 Ss 173/15

    Betäubungsmitteldelikt - Beweisverwertungsverbot bei Zufallsfund

    Einem möglicherweise entgegenstehenden Willen des Gesetzgebers könnte allerdings ohne durchgreifende Bedeutung nicht zukommen, da er im Wortlaut der Vorschrift keinen Ausdruck gefunden hat, diese die den Postunternehmen und Ermittlungsbehörden eingeräumten Eingriffsbefugnisse vielmehr anhand der bereits in der Vorgängervorschrift eingeführten Begriffe deutlich unterscheidet und angesichts der bewirkten Grundrechtseinschränkung ohnehin restriktiv auszulegen ist (vgl. BGHSt 48, 240, 247 für § 100a StPO; BGHSt 23, 329, 330 für § 6 Abs. 7 ZollG a.F.).

    (2) Beweismittel, die unter Verletzung des Postgeheimnisses erlangt worden sind, dürfen in einem Strafverfahren grundsätzlich nicht verwertet werden (vgl. BGHSt 23, 329, 331; BGH NJW 2006, 1361; Menges, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 99 Rdn. 32; Greven, in: Karlsruher Kommentar, StPO, 7. Aufl., § 99 Rdn. 13; Wohlers, in: SK-StPO, 4. Aufl., § 99 Rdn. 22).

  • KG, 30.07.2010 - 2 StE 2/08

    Strafrechtliches Ermittlungsverfahren: Anforderungen an das Verfahren bei der

    a) § 99 StPO setzt als wesentliches Individualisierungsmoment, welches die Maßnahme von einer (unzulässigen) allgemeinen Postkontrolle durch den Staat unterscheidet, ein bestimmtes Ermittlungsverfahren gegen einen bestimmten Beschuldigten voraus (vgl. LR-Schäfer aaO, § 99 Rdn. 18 unter Hinweis auf BGHSt 23, 329, 330).
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